FAQ

Häufig gestellte Fragen

Für Mitarbeiter

Häufig gestellte Fragen von Mitarbeitern.

Gibt es einen Mindestbetrag, der gespart werden muss?

Gesetzlich gibt es keine Vorgabe, wie viel mindestens gespart werden muss. Der Arbeitgeber kann jedoch einen Mindestbetrag festlegen. Diesen findest du dann in deiner timefonds App hinterlegt.

Wie flexibel ist das Zeitwertkonto?

Die Einzahlungen auf dein Zeitwertkonto sind jederzeit flexibel anpassbar. Du kannst deine Sparrate jederzeit erhöhen, reduzieren oder pausieren.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei Kündigung und Aufhebungsvertrag kannst Du dein Wertguthaben in das neue Unternehmen mitnehmen, wenn dein neuer Arbeitgeber damit einverstanden ist und mit dir wiederum eine Wertguthabenvereinbarung trifft. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Beschäftigungsende hast Du auch die Möglichkeit, das Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen, sofern eine bestimmte Mindestansparsumme bereits erreicht ist. Oder Du kannst das Wertguthaben im Wege der Störfallregeln nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an dich auszahlen lassen. 

Was ist der Vorteil gegenüber klassischen Sparformen, wie Bausparvertrag/Sparkonto und Fondssparplan?

Gegenüber klassischen Anlageformen hast Du bei dem Zeitwertkonto den Vorteil, dass Du von deinem Bruttogehalt sparst. Dadurch wird eine deutlich höhere Summe am Kapitalmarkt für dich angelegt und von den daraus resultierenden Erträgen profitierst Du. Soweit in der Ansparphase höhere Steuersätze gelten (z.B. bei Überstunden oder Bonus-Zahlungen, ergeben sich in der Entnahmephase durch einen tendenziell niedrigeren Steuersatz für dich weitere Vorteile.)

Absicherung gegen Arbeitgeber-Insolvenz?

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Wertguthaben deines Zeitwertkontos gegen Insolvenz abzusichern. Das Guthaben wird an dich verpfändet und ist somit Insolvenzgesichert.

Wie wird mein Geld angelegt?

Unsere Partnerbank investiert dein Guthaben am Kapitalmarkt, damit Du schneller deine Auszeit nehmen kannst. Dabei setzen wir auf konservative Investmentfonds (ETFs), die weltweit in tausende Unternehmen investieren. So wird dein Geld gewinnbringend angelegt.

Wie ist mein Wertguthaben abgesichert?

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Werterhalt des Zeitwertguthabens, also mindestens die bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Verwendung eingezahlten Entgeltbestandteile und Sozialversicherungsbeiträge, schriftlich zuzusagen und zu garantieren.

Für Unternehmen

Häufig gestellte Fragen von Unternehmen.

Gibt es Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto?

Unternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Zeitwertkonto anzubieten, d.h. einen verpflichtenden Rechtsanspruch auf deren Einrichtung gibt es nicht. Viele Großunternehmen haben das seit langem jedoch als zuverlässiges Mitarbeiter-Bindungsinstrument entdeckt.

Wer kann alles ein Zeitwertkonto nutzen?

Alle Personen, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigte sind, also Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte. Die Beschäftigung muss unbefristet sein. Selbstständige können kein Zeitwertkonto eröffnen.

Muss ich allen Mitarbeitern ein Zeitwertkonto anbieten?

Nein. Es können Beschäftigtengruppen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und die Diskriminierungsverbote für Teilzeitarbeit, Befristung und Zeitarbeit beachtet wurden.

Wie hoch sind die Kosten?

Neben einer Onboarding-Gebühr wird eine monatliche Rate je Mitarbeiter fällig, der von Ihnen eine Lizenz dazu erhalten hat. Ferner erhält die Partner-Bank für Ihre Leistungen eine Asset-under-Management Fee, die direkt vom Depot abgezogen wird. Eine genaue Übersicht der Kosten finden Sie hier.

Muss ich meine Personalabteilung schulen?

Unsere Software ist so intuitiv gestaltet, dass alle Funktionen selbsterklärend sind. Alle Aktionen, die von der Personalabteilung zu erledigen sind, werden übersichtlich dargestellt und erklärt.

Wie aufwändig ist die Administration?

Anfangs müssen neben allen Verträgen auch die Mitarbeiterdaten ins System geladen werden. Da unsere Prozesse und die Software vollständig digitalisiert sind, ergeben sich im operativen Betrieb nur geringe Aufwände.

Was kann ein Mitarbeiter alles ansparen?

Mitarbeiter können direkt vom Brutto-Gehalt eine Sparrate festlegen. Ebenso können Sonderzahlungen wie beispielsweise Bonus in das Zeitwertkonto eingebracht werden.
Zusätzlich können mit der Zustimmung des Unternehmens auch Urlaubstage oder Überstunden ins Zeitwertkonto eingezahlt werden.

Kann der Mitarbeiter die monatliche Sparrate ändern?

Änderungen sind flexibel möglich. Damit diese Änderungen im jeweiligen Monat noch greifen, müssen diese vor dem Stichtag der Lohnabrechnung erfolgen

Wie hoch ist die maximale Sparrate?

Gesetzlich bestehen keine Obergrenze für eine Sparrate, solange der Mitarbeiter noch ein Mindestgehalt erhält, das bei Vollzeit 2.000€ Brutto beträgt.

Kann man auch Urlaub ansparen?

Für die Freistellung wird ein Wertguthaben angespart aus Gehaltsanteilen, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgelt, Boni, Überstunden oder nicht genommenem Urlaub. Weil ein Wertguthaben immer im Geldwert besteht, wird eine eingebrachte Zeit, wie Urlaub oder Überstunden, in Geld umgerechnet und gutgeschrieben. Eine Einbringung von Urlaubstagen und Überstunden ist ohne die Zustimmung des Unternehmens nicht möglich.

Was sieht der Mitarbeiter auf der Lohnabrechnung?

Durch Einbringung in das Wertguthaben mindert sich das sozialversicherungspflichtige und steuerliche Brutto-Arbeitsentgelt des Mitarbeiters entsprechend. In der Freistellungsphase muss er die zuvor für die eingebrachten Beträge eingesparten Lohnsteuer- und Sozialbeitragszahlungen dann auf Basis der aktuellen steuerlichen und beitragsrechtlichen Gegebenheiten abführen.

Was passiert bei Kündigung?

Unabhängig davon, ob das Unternehmen oder der Mitarbeiter kündigen (bzw. das Arbeitsverhältnis anderweitig auflösen) kann der Mitarbeiter sein Wertguthaben zu einem neuen Unternehmen mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist und mit dem Mitarbeiter eine neue Wertguthabenvereinbarung trifft. Alternativ kann der Mitarbeiter es auch an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen, wenn er eine bestimmte Mindestansparsumme erreicht hat. Der Mitarbeiter kann sein Wertguthaben jedoch auch als Lohn / Gehalt auszahlen lassen, wobei es jedoch versteuert und verbeitragt wird. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Beschäftigungsende hat der Mitarbeiter eine Entscheidung zu treffen.

Was ist, wenn mein Mitarbeiter verstirbt?

Beim Tod des Mitarbeiters geht der Anspruch auf Auszahlung des Wertguthabens auf den Erben über. Das Wertguthaben wird – unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen – an den Erben ausgezahlt (§ 7 Abs. 5 Lzk-TV). Wenn kein Erbe auffindbar ist, kann das Wertguthaben beim Nachlassgericht hinterlegt werden.