Nutzungsbedingungen App
Nutzungsbedingungen
– timefonds-App –
der timefonds AG, InnovationsCampus Saar, Altenkesseler Str. 17, Gebäude B5, 66115 Saarbrücken
(Stand: Mai 2023)
§ 1. Gegenstand, Vertragsschluss, allgemeine Nutzungsvoraussetzungen
- Die timefonds AG (nachfolgend „timefonds“ genannt) bietet eine Softwareapplikation, insbesondere für mobile Endgeräte, an, mit der die Nutzer ihre mit ihrem Arbeitgeber vereinbarten Zeitwertkonten verwalten können (nachfolgend „App“ genannt).
- Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen timefonds und dem Nutzer über die Nutzung der App (nachfolgend „Nutzungsvertrag“ genannt).
- Der Nutzungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Nutzer die App auf seinem Endgerät installiert und bei der Einrichtung der App diesen Nutzungsbedingungen zustimmt.
- Für die Nutzung der App benötigt der Nutzer ein kompatibles und internetfähiges Endgerät sowie einen Internetzugang. Der Nutzer muss zudem die App aus dem Google Play Store bzw. dem Apple iTunes Store herunterladen und auf seinem Endgerät installieren.
- Der Download und die Nutzung der App ist für den Nutzer kostenfrei. Etwaige bei der Nutzung anfallende Verbindungskosten, beispielsweise bei dem jeweiligen Mobilfunkanbieter, sind vom Nutzer zu tragen
§ 2. Leistungsumfang der App, Registrierung, Änderungen und Verfügbarkeit
- Die App ermöglicht es dem Nutzer, auf elektronischem Wege Vereinbarungen mit seinem Arbeitgeber über die Einrichtung eines Zeitwertkontos mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur abzuschließen und ein mit seinem Arbeitgeber vereinbartes Zeitwertkonto zu verwalten. Voraussetzung hierfür ist, dass
- der Arbeitgeber des Nutzers
- Vertragspartner von timefonds hinsichtlich der von timefonds angebotenen Leistungen zur Einrichtung und Verwaltung von Zeitwertkonten ist,
- timefonds die persönlichen Daten des Nutzers zur Anlage eines elektronischen Zeitwertkontos zur Verfügung stellt und
- mit einem Anbieter von Anlagemöglichkeiten im Zusammenhang mit den Zeitwertkonten (bspw. Banken, Versicherungen etc.) entsprechende Verträge abschließt und
- der Nutzer sich mit den von timefonds zur Verfügung gestellten Zugangsdaten in der App registriert.
- der Arbeitgeber des Nutzers
- Sind die Voraussetzungen gemäß Absatz (1) Satz 2 erfüllt, dann kann der Nutzer in seinem Nutzerkonto in der App auswählen, für welchen Zeitraum er welchen Betrag ansparen möchte. Aus dem eingegebenen Zeitraum und dem angegebenen Betrag errechnet die App verschiedene Ansparmodelle mit unterschiedlichen Laufzeiten und unterschiedlichen Anteilen des Nettomonatsgehalts, die vom Arbeitgeber auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden sollen. Weiter kann der Nutzer auswählen, wann er das auf dem Zeitwertkonto verfügbare Guthaben in Anspruch nehmen will, d. h. wann er von seinem Arbeitgeber freigestellt werden will. In dem der Nutzer ein Ansparmodell auswählt, den Zeitpunkt der Inanspruchnahme angibt und den Auswahlprozess in der App abschließt, übermittelt er seinem Arbeitgeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.
WICHTIGER HINWEIS: Die entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kommt nur dann rechtsverbindlich zustande, wenn der Arbeitgeber das Angebot des Nutzers annimmt und die diesbezüglichen Vereinbarungen mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden. - Der Nutzer kann über die App die mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vereinbarungen ändern hinsichtlich des Zeitraums, für welchen er einen bestimmten Betrag ansparen möchte, und der Höhe des anzusparenden Betrages, des Anteils des Nettomonatsgehalts, der vom Arbeitgeber auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden soll.
- Sind die Voraussetzungen gemäß Absatz (1) Satz 2 erfüllt, dann ist nur eine eingeschränkte Nutzung der App möglich. Insbesondere die Funktionen zur Verwaltung von Zeitwertkonten sowie zur elektronischen Kommunikation mit dem Arbeitgeber des Nutzers stehen dann nicht zur Verfügung.
- Einzelne Funktionen der App erfordern eine aktive Internetverbindung Ihres Endgeräts, d. h. ohne aktive Internetverbindung sind einzelne Funktion der App nicht nutzbar. timefonds schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Endgeräts des Nutzers.
- timefonds bemüht sich, die App möglichst fehlerfrei zur Verfügung zu stellen und erkannte Fehler in angemessener Zeit zu beheben. Ist die App nach einem Update des Betriebssystems des Endgeräts des Nutzers nicht oder nur noch eingeschränkt funktionsfähig, handelt es sich nicht um einen Fehler; timefonds ist nicht verpflichtet, die App an geänderte Betriebssysteme der Endgeräte der Nutzer anzupassen.
- timefonds bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App bis zum Übergabepunkt und bemüht sich, betriebsbedingte Unterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Pflege- oder Wartungsarbeiten an Hard- und Software, nach Möglichkeit gering zu halten. Übergabepunkt ist die Schnittstelle der App und des damit verbundenen Backend-Systems mit dem Internet. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist seitens timefonds nicht geschuldet.
§ 3. Nutzungsrechte
- Der Nutzer erhält ein einfaches, nichtausschließliches, nicht übertragbares sowie räumlich auf den Gebrauch innerhalb der EU und des EWR und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränktes Nutzungsrecht an der App. Dazu zählen insbesondere die Rechte
- zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen in den Arbeitsspeicher oder Speichern der Softwareanwendungen zum Zwecke ihrer Ausführung auf dem Server des Kunden sowie zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der Softwareanwendungen, und
- das Recht zur Umarbeitung, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Produkte einschließlich der Fehlerberichtigung notwendig ist.
- Über die nach vorstehendem Absatz (1) eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der App erhält der Nutzer nicht. Insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt,
- die App zu anderen Zwecken zu vervielfältigen, umzuarbeiten, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen,
- die App an Dritte zu veräußern, zu verschenken, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder zu verpfänden, oder
- vorhandene Schutzmechanismen der App gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist zur bestimmungsgemäßen Benutzung der App einschließlich der Fehlerberichtigung notwendig. Die weitergehende Rechte des Kunden gemäß der §§ 69d, 69e Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleiben unberührt.
- Unbeschadet der gemäß dieses § 3 (Nutzungsrechte) eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben sämtliche Rechte an der App bei timefonds.
§ 4. Änderungen der App, Einstellung des Betriebs der App, Änderungen der Nutzungsbedingungen
- timefonds ist berechtigt, die App inhaltlich, technisch und funktional weiterzuentwickeln, insbesondere weitere Leistungen (bspw. Funktionen und Features) aufzunehmen oder einzelne Leistungen (bspw. Funktionen und Features) anzupassen oder zu entfernen, sowie die App den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen. timefonds hat zudem das Recht, das Leistungsangebot zur App insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Legitimationsmedien zu beschränken, wenn eine Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die timefonds keinen Einfluss hat, unzumutbar ist. Über wesentliche Änderungen wird timefonds den Nutzer – sofern vertretbar – spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
- Änderungen an der App werden in Form von Updates umgesetzt, die timefonds über den Google Play Store bzw. den Apple iTunes Store bereitstellt und die vom Nutzer heruntergeladen werden müssen.
- Die Nutzung der geänderten App erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Nutzungsvertrags und dieser Nutzungsbedingungen, soweit die Nutzungsbedingungen nicht ebenfalls geändert wurden.
§ 5. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Nutzungsvertrag kann ordentlich gekündigt werden:
- vom Nutzer jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und
- von timefonds unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Die Kündigung des Nutzungsvertrags hat keinen Einfluss auf die zwischen dem Nutzer und seinem Arbeitgeber bestehenden Verträge. Insbesondere der Arbeitsvertrag sowie die Verträge im Zusammenhang mit dem beim Arbeitgeber geführten Zeitwertkonto und der diesbezüglichen Entgeltumwandlung bleiben unberührt.
§ 6. Haftung und Haftungsbeschränkungen
- timefonds haftet unbeschränkt für
- Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (nachfolgend „wesentliche Vertragspflichten“ genannt), und
- Sach- und Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von timefonds beruhen.
- Die Haftung von timefonds für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung von timefonds für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von timefonds beruhen, ist ausgeschlossen. Hat der Kunde es unterlassen, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, ist die Haftung von timefonds für den Verlust von Daten oder Programmen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch bei einer regelmäßigen Datensicherung eingetreten wäre.
- Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehendem Absatz (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von timefonds.
- Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehendem Absatz (2) gelten nicht für Ansprüche, die aus den gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung resultieren. Die gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung bleiben von den Regelungen dieses § 6 (Haftung und Haftungsbeschränkungen) unberührt.
§ 7. Alternative Streitbeilegung
- Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (Verordnung über Online-Streitbeilegung) stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform erreichen Sie über folgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- timefonds ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Kontakt per E-Mail: info@timefonds.com
§ 8. Schlussbestimmungen
- Falls eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig, ungültig oder gleich aus welchem Grund unwirksam ist oder wird, berührt dies die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht und diese Nutzungsbedingungen bleiben mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gültig und wirksam.
- Dieser Nutzungsvertrag und alle sich aus diesem ergebenden oder mit diesem im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dann bleiben zwingende Bestimmungen des Mitgliedsstaats der Europäischen Union, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.